Weitere Entscheidung unten: OVG Sachsen-Anhalt, 27.08.2014

Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.02.2016 - 3 M 77/14   

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https://dejure.org/2016,9457
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.02.2016 - 3 M 77/14 (https://dejure.org/2016,9457)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 02.02.2016 - 3 M 77/14 (https://dejure.org/2016,9457)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 02. Februar 2016 - 3 M 77/14 (https://dejure.org/2016,9457)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    (Ver-)Kauf bricht nicht Nutzungsuntersagung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bauordnungsrechtliche Nutzungsuntersagungsverfügung - und die Veräußerung der Eigentumswohnung

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Nutzungsuntersagung bleibt bei Verkauf bestehen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nutzungsuntersagung bleibt trotz Wohnungsverkaufs wirksam! (IBR 2016, 668)

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG München, 23.06.2009 - M 1 K 09.418

    Nutzungsuntersagung für bordellartigen Betrieb; Hauptsacheerledigung;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.02.2016 - 3 M 77/14
    Die Wohnungseigentümer sind kraft ihrer Verfügungsbefugnis über die Wohnung jederzeit in der Lage, die untersagte Nutzung erneut aufzunehmen (vgl. zu einem Fall der endgültigen Nutzungsaufgabe VG München, Urt. v. 23.06.2009 - M 1 K 09.418 -, juris Rn. 23).
  • BVerwG, 09.05.2012 - 6 C 3.11

    Telekommunikation; Carrier-Festverbindungen (CFV); Entgeltgenehmigung;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.02.2016 - 3 M 77/14
    Ein Wirksamkeitsverlust eines Verwaltungsaktes durch Erledigung auf andere Weise ist dabei nur in eng begrenzten Ausnahmefällen anzunehmen, die den übrigen in § 43 Abs. 2 VwVfG M-V genannten Varianten, die an ein formalisiertes Handeln der Behörde oder an einen eindeutig bestimmbaren Tatbestand anknüpfen, im Sinne von Rechtsklarheit vergleichbar sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.05.2012 - 6 C 3/11 -, juris Rn. 19).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.2011 - 3 S 375/11

    Zum Rechtsschutzinteresse des Bauherrn im Eilrechtsschutz gegen die unter

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.02.2016 - 3 M 77/14
    Der Austausch des Antragsbegehrens führt zu einer Änderung des Streitgegenstands und stellt damit der Sache nach eine auch im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO zulässige Antragsänderung dar (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.12.1993 - 3 B 134/92 -, juris Rn. 1; OVG Bautzen, Beschl. v. 08.05.2015 - 5 B 12/15 -, juris Rn. 3; VGH Mannheim, Beschl. v. 20.06.2011 - 3 S 375/11 -, juris Rn. 7 m.w.N.; Kopp/Schenke, VwGO, 21. Auflage, § 161, Rn. 20 m.w.N.; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Auflage, Rn. 931).
  • BVerwG, 17.12.1993 - 3 B 134.92

    Gerichtliche Feststellung der Erledigung der Hauptsache bei Aufhebung des

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.02.2016 - 3 M 77/14
    Der Austausch des Antragsbegehrens führt zu einer Änderung des Streitgegenstands und stellt damit der Sache nach eine auch im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO zulässige Antragsänderung dar (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.12.1993 - 3 B 134/92 -, juris Rn. 1; OVG Bautzen, Beschl. v. 08.05.2015 - 5 B 12/15 -, juris Rn. 3; VGH Mannheim, Beschl. v. 20.06.2011 - 3 S 375/11 -, juris Rn. 7 m.w.N.; Kopp/Schenke, VwGO, 21. Auflage, § 161, Rn. 20 m.w.N.; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Auflage, Rn. 931).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.1995 - 11 A 2734/93

    Bauordnungsrechtliche Nutzungsuntersagung; Transportunternehmen; Außenbereich;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.02.2016 - 3 M 77/14
    Ob dieser Wegfall eingetreten ist, ist vom Regelungsgehalt des Verwaltungsakts und nicht vom Interesse des Adressaten her zu beurteilen (vgl. OVG Münster, Urt. v. 19.12.1995 - 11 A 2734/93 -, juris Rn. 13, 15).
  • OVG Sachsen, 08.05.2015 - 5 B 12/15

    Einseitige Erledigungserklärung; Zuständigkeit des Senats; Feststellung der

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.02.2016 - 3 M 77/14
    Der Austausch des Antragsbegehrens führt zu einer Änderung des Streitgegenstands und stellt damit der Sache nach eine auch im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO zulässige Antragsänderung dar (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.12.1993 - 3 B 134/92 -, juris Rn. 1; OVG Bautzen, Beschl. v. 08.05.2015 - 5 B 12/15 -, juris Rn. 3; VGH Mannheim, Beschl. v. 20.06.2011 - 3 S 375/11 -, juris Rn. 7 m.w.N.; Kopp/Schenke, VwGO, 21. Auflage, § 161, Rn. 20 m.w.N.; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Auflage, Rn. 931).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.12.2006 - 3 L 192/06
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.02.2016 - 3 M 77/14
    Soweit die Antragstellerin oder die Erwerber der Wohnung der Auffassung sein sollten, die Sach- und Rechtslage habe sich dadurch geändert, dass die nunmehrigen Eigentümer in eigener Person keinen Anlass zum Erlass der Untersagungsverfügung gegeben haben, trifft das zu, zumal der Antragsgegner in seinem Anhörungsschreiben vom 24. Oktober 2013 (Blatt 7 der Verwaltungsakte) zu erkennen gegeben hat, dass er bauaufsichtlich nur gegen diejenigen Eigentümer von zu Ferienwohnzwecken genutzten Wohnungen vorgehen wird, die ihm nicht freiwillig die Einstellung der Nutzung anzeigen (vgl. zu den Voraussetzungen für ein präventives Verbot OVG Greifswald Beschl. v. 07.12.2006 - 3 L 192/06 -, juris Rn. 7).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2017 - 2 L 31/15

    Erteilung einer Baugenehmigung für eine Gaststätte; Bestandteil einer

    Die Regelung trägt damit dem in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannten Grundsatz Rechnung, dass Anordnungen der Bauaufsicht - wie die Beseitigungsanordnung und Nutzungsuntersagung gemäß § 79 BauO LSA - auf die Liegenschaft bezogene dingliche Verwaltungsakte sind, mit der Folge, dass sie sachbezogen mit der Liegenschaft verbunden sind und dies auch dann bleiben, wenn ein Eigentums- oder Besitzwechsel stattgefunden hat (OVG LSA, Beschl. v. 02.07.2002 - 2 L 307/01 -, juris RdNr. 10; HessVGH, Beschl. v. 01.12.2014 - 3 B 1633/14 -, juris RdNr. 16; OVG MV, Beschl. v. 02.02.2016 - 3 M 77/14 -, juris RdNr. 9; zur Rechtsnachfolge bei Beseitigungsanordnungen OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 13.01.2006 - OVG 10 S 25.05 -, juris RdNr. 9; BayVGH, Beschl. v. 05.08.1996 - 14 AS 96.1624 -, juris RdNr. 13; Jäde, in: Jäde/Dirnberger, Bauordnungsrecht Sachsen-Anhalt, Stand: September 2016, § 57 RdNr. 55 ff.; § 79 RdNr. 123; a. A. ThürOVG, Beschl. v. 10.12.2013 - 1 EO 312/13 -, juris RdNr. 14; vgl. zudem Jäde, a. a. O., § 79 RdNr. 126).Eine an den zivilrechtlichen Begriff der Rechtsnachfolge anknüpfende Betrachtungsweise (so ThürOVG, a. a. O.) hätte anderenfalls zur Konsequenz, dass durch fortlaufende Weitergabe der Liegenschaft und Schaffung neuer Besitzverhältnisse die Durchsetzung bauordnungsrechtlicher Verfügungen und damit die Verwirklichung der Nutzungsuntersagung praktisch ins Leere liefe.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.10.2018 - 10 S 75.17

    Maßgebliche Sach- und Rechtslage bei Beurteilung einer Nutzungsuntersagung;

    Solange die Nutzungsmöglichkeit nicht endgültig aufgegeben worden ist, wirkt die Nutzungsuntersagung fort (vgl. OVG NW, Urteil vom 19. Dezember 1995 - 11 A 2734/93 -, juris Rn. 13; OVG MV, Beschluss vom 2. Februar 2016 - 3 M 77/14 -, juris Rn. 9).
  • VG Schwerin, 22.12.2022 - 2 A 2681/15

    Abstandsflächenverletzung durch Aufschüttung mit Stützmauer

    Der Wegfall des Adressaten lässt Erledigung nur eintreten, wenn der Verwaltungsakt keine Rechtswirkungen für den Rechtsnachfolger hat, also höchstpersönlich ist (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 2. Februar 2016 - 3 M 340/15 - NordÖR 2016, 263).
  • VG Cottbus, 13.10.2016 - 3 L 244/16

    Wirksamkeit bauaufsichtlicher Anordnungen gegenüber einem Rechtsnachfolger

    Bauordnungsrechtliche Beseitigungs- und Nutzungsuntersagungsverfügungen sind auf die Liegenschaft bezogene dingliche Verwaltungsakte mit der Folge, dass sie sachbezogen mit der Liegenschaft verbunden sind und dies auch dann bleiben, wenn ein Eigentums- oder Besitzwechsel stattgefunden hat (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 1. Dezember 2014 - 3 B 1633/14 -, juris Rn. 16; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 2. Februar 2016 - 3 M 77/14 -, juris Rn. 9; zur Rechtsnachfolge bei Beseitigungsanordnungen OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Januar 2006 - OVG 10 S 25.05 -, juris Rn. 9; Bayerischer VGH, Beschluss vom 5. August 1996 - 14 AS 96.1624 -, juris Rn. 13).
  • VG München, 27.12.2016 - M 8 S 16.5031

    Zwangsgeldandrohung gegen Rechtsnachfolger einer Nutzungsuntersagung

    Hinzu kommt, dass bauaufsichtliche Verfügungen grundsätzlich grundstücksbezogen sind und damit "dinglich", mit der Folge, dass sie sachbezogen mit der Liegenschaft verbunden sind und dies auch dann bleiben, wenn ein Eigentums- oder Besitzwechsel stattgefunden hat (vgl. Hessischer VGH, B.v. 1.12.2014 - 3 B 1633/14 -, juris Rn. 16; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 2.2.2016 - 3 M 77/14 - juris Rn. 9; OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 13.1.2006 - OVG 10 S. 25.05 -, juris Rn. 9).
  • VG München, 02.03.2018 - M 8 S 18.182

    Zwangsgeldandrohung gegenüber Rechtsnachfolger (Besitzrechtsnachfolger)

    Bauaufsichtliche Verfügungen sind grundsätzlich grundstücksbezogen und damit "dinglich", mit der Folge, dass sie sachbezogen mit der Liegenschaft verbunden sind und dies auch dann bleiben, wenn ein Eigentums- oder Besitzwechsel stattgefunden hat (vgl. Hessischer VGH, B.v. 1.12.2014 - 3 B 1633/14 - juris Rn. 16; OVG Mecklenburg-Vorpommern, B.v. 2.2.2016 - 3 M 77/14 - juris Rn. 9; OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 13.1.2006 - OVG 10 S 25.05 - juris Rn. 9).
  • VG München, 01.03.2018 - M 8 S 18.183

    Zwangsgeldandrohung gegenüber Rechtsnachfolger (Besitzrechtsnachfolger)

    Bauaufsichtliche Verfügungen sind grundsätzlich grundstücksbezogen und damit "dinglich", mit der Folge, dass sie sachbezogen mit der Liegenschaft verbunden sind und dies auch dann bleiben, wenn ein Eigentums- oder Besitzwechsel stattgefunden hat (vgl. Hessischer VGH, B.v. 1.12.2014 - 3 B 1633/14 - juris Rn. 16; OVG Mecklenburg-Vorpommern, B.v. 2.2.2016 - 3 M 77/14 - juris Rn. 9; OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 13.1.2006 - OVG 10 S 25.05 - juris Rn. 9).
  • VG Schwerin, 07.12.2023 - 2 A 474/19

    Klagebefugnis und Hauptsachenerledigung bei Rechtsnachfolge im

    In den Fällen der bauordnungsrechtlichen Ordnungsverfügung ordnet jedoch § 58 Abs. 2 LBauO M-V an, dass bauaufsichtliche Maßnahmen auch für und gegen den Rechtsnachfolger gelten (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 19. April 2016 - 3 L 86/09 - amtl. Umdruck S. 7; OVG Greifswald, Beschluss vom 2. Februar 2016 - 3 M 77/14 - NordÖR 2016, 263, 264).
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 27.08.2014 - 3 M 77/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,37079
OVG Sachsen-Anhalt, 27.08.2014 - 3 M 77/14 (https://dejure.org/2014,37079)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27.08.2014 - 3 M 77/14 (https://dejure.org/2014,37079)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27. August 2014 - 3 M 77/14 (https://dejure.org/2014,37079)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin; Bestimmung der Lehrverpflichtung der einzelnen Lehrpersonen nach den normativ bestimmten Lehrdeputaten

  • rechtsportal.de

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin; Bestimmung der Lehrverpflichtung der einzelnen Lehrpersonen nach den normativ bestimmten Lehrdeputaten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (22)

  • VGH Baden-Württemberg, 23.05.2006 - 4 S 1957/04

    Normenkontrollverfahren - zur Erhöhung der Lehrverpflichtung für Professoren an

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.08.2014 - 3 M 77/14
    Es überschneiden sich damit zwei verfassungsrechtlich geschützte Interessen, nämlich die durch Dienstrecht und Wissenschaftsfreiheit bestimmte Rechtsposition des Lehrpersonals und die durch den verfassungsrechtlichen Zulassungsanspruch der Studienbewerber bestimmte Pflicht zur erschöpfenden Kapazitätsnutzung (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.09.2012 - 6 CN 1.11 -, juris zur Lehrverpflichtungsverordnung Schleswig-Holstein; VGH Mannheim, Urt. v. 23.05.2006 - 4 S 1957/04 -, juris).

    Das Grundrecht gebietet (lediglich), die Lehrverpflichtung nicht so hoch anzusetzen, dass kein ausreichender zeitlicher Freiraum für die Forschung verbleibt (VGH Mannheim, Urt. v. 23.05.2006, a. a. O.).

    der KMK-Vereinbarung vom 12. Juni 2003 aufgeführten Lehrdeputate in Landesrecht umgesetzt, wobei die in der KMK-Vereinbarung genannten Regellehrverpflichtungen keine Mindestdeputate darstellen (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 23.05.2006, a. a. O.).

    Mit der Anhebung der Lehrdeputate für das wissenschaftliche Personal sollten durch bereits vorgenommene bzw. geplante Stellenstreichungen auftretende Einschränkungen des Lehrangebots (teilweise) kompensiert werden (vgl. exemplarisch zur Situation in Baden-Württemberg: VGH Mannheim, Urt. v. 23.05.2006, a. a. O.).

  • BVerwG, 26.09.2012 - 6 CN 1.11

    Antragsfrist für einen Normenkontrollantrag; Antragsbefugnis für einen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.08.2014 - 3 M 77/14
    Es überschneiden sich damit zwei verfassungsrechtlich geschützte Interessen, nämlich die durch Dienstrecht und Wissenschaftsfreiheit bestimmte Rechtsposition des Lehrpersonals und die durch den verfassungsrechtlichen Zulassungsanspruch der Studienbewerber bestimmte Pflicht zur erschöpfenden Kapazitätsnutzung (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.09.2012 - 6 CN 1.11 -, juris zur Lehrverpflichtungsverordnung Schleswig-Holstein; VGH Mannheim, Urt. v. 23.05.2006 - 4 S 1957/04 -, juris).

    Die Hochschulen sind hiernach verpflichtet, diejenige Lehre anzubieten, die die Studierenden benötigen, um ihr Ausbildungsziel zu erreichen (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.09.2012, a. a. O.).

  • VGH Hessen, 12.05.2009 - 10 B 1911/08

    Zulassung zum Studium der Medizin

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.08.2014 - 3 M 77/14
    Etwas anderes kann - wofür hier keine Anhaltspunkte bestehen - allenfalls dann gelten, wenn die Lehrpersonen in der Vorklinik nicht in der Lage sein sollten, im Hinblick auf das Ausbildungsziel die erforderlichen Kenntnisse zu vermitteln (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 14.06.2013 - 13 C 14/13 -, juris SächsOVG, Beschl. v. 20.02.2013 - NC 2 B 38/12 -, juris; BayVGH, Beschl. v. 10.01.2012 - 7 ZB 11.783 -, juris; VGH Mannheim, Beschl. v. 17.02.2011 - NC 9 S 1429/10 -, juris; HessVGH, Beschl. v. 12.05.2009 - 10 B 1911/08.GM.S8 -, juris).
  • VGH Bayern, 10.01.2012 - 7 ZB 11.783

    Universität Würzburg; Humanmedizin; Sommersemester 2008; Einsatz klinischen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.08.2014 - 3 M 77/14
    Etwas anderes kann - wofür hier keine Anhaltspunkte bestehen - allenfalls dann gelten, wenn die Lehrpersonen in der Vorklinik nicht in der Lage sein sollten, im Hinblick auf das Ausbildungsziel die erforderlichen Kenntnisse zu vermitteln (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 14.06.2013 - 13 C 14/13 -, juris SächsOVG, Beschl. v. 20.02.2013 - NC 2 B 38/12 -, juris; BayVGH, Beschl. v. 10.01.2012 - 7 ZB 11.783 -, juris; VGH Mannheim, Beschl. v. 17.02.2011 - NC 9 S 1429/10 -, juris; HessVGH, Beschl. v. 12.05.2009 - 10 B 1911/08.GM.S8 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.2011 - NC 9 S 1429/10

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität Heidelberg zum

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.08.2014 - 3 M 77/14
    Etwas anderes kann - wofür hier keine Anhaltspunkte bestehen - allenfalls dann gelten, wenn die Lehrpersonen in der Vorklinik nicht in der Lage sein sollten, im Hinblick auf das Ausbildungsziel die erforderlichen Kenntnisse zu vermitteln (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 14.06.2013 - 13 C 14/13 -, juris SächsOVG, Beschl. v. 20.02.2013 - NC 2 B 38/12 -, juris; BayVGH, Beschl. v. 10.01.2012 - 7 ZB 11.783 -, juris; VGH Mannheim, Beschl. v. 17.02.2011 - NC 9 S 1429/10 -, juris; HessVGH, Beschl. v. 12.05.2009 - 10 B 1911/08.GM.S8 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 29.10.2010 - 2 NB 388/09

    Verpflichtung zur vorläufigen Zulassung zum Studium der Zahnmedizin oder zum

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.08.2014 - 3 M 77/14
    Lediglich das Ergebnis der Schwundberechnung, also die errechnete Auslastung einer Lehreinheit darf nicht den Wert 1 übersteigen, da sich ein solcher "positiver Schwund" nicht als kapazitätserweiternd, sondern unzulässigerweise als kapazitätsmindernd erweisen würde (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 31.07.2013 - NC 2 B 294/13 -, juris; Beschl. d. Senates v. 09.08.2011 - 3 M 262/10 u. a. - OVG Lüneburg, Beschl. v. 29.10.2010 - 2 NB 388/09 -, juris).
  • OVG Sachsen, 25.07.2013 - NC 2 B 399/12

    Verpflichtung der Hochschule zur Ermittlung der personellen Kapazität als

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.08.2014 - 3 M 77/14
    Soweit die Antragsteller zum Beleg ihrer Auffassung auf den Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 25. Juli 2013 (NC 2 B 399/12) verweisen, führt dies nicht zu einer abweichenden Beurteilung.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2013 - 13 C 14/13

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen die Ablehnung einer vorläufigen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.08.2014 - 3 M 77/14
    Etwas anderes kann - wofür hier keine Anhaltspunkte bestehen - allenfalls dann gelten, wenn die Lehrpersonen in der Vorklinik nicht in der Lage sein sollten, im Hinblick auf das Ausbildungsziel die erforderlichen Kenntnisse zu vermitteln (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 14.06.2013 - 13 C 14/13 -, juris SächsOVG, Beschl. v. 20.02.2013 - NC 2 B 38/12 -, juris; BayVGH, Beschl. v. 10.01.2012 - 7 ZB 11.783 -, juris; VGH Mannheim, Beschl. v. 17.02.2011 - NC 9 S 1429/10 -, juris; HessVGH, Beschl. v. 12.05.2009 - 10 B 1911/08.GM.S8 -, juris).
  • OVG Sachsen, 20.02.2013 - NC 2 B 38/12

    Promoviertere wissenschaftlicher Mitarbeiter, Elternzeit, Personalüberhänge,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.08.2014 - 3 M 77/14
    Etwas anderes kann - wofür hier keine Anhaltspunkte bestehen - allenfalls dann gelten, wenn die Lehrpersonen in der Vorklinik nicht in der Lage sein sollten, im Hinblick auf das Ausbildungsziel die erforderlichen Kenntnisse zu vermitteln (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 14.06.2013 - 13 C 14/13 -, juris SächsOVG, Beschl. v. 20.02.2013 - NC 2 B 38/12 -, juris; BayVGH, Beschl. v. 10.01.2012 - 7 ZB 11.783 -, juris; VGH Mannheim, Beschl. v. 17.02.2011 - NC 9 S 1429/10 -, juris; HessVGH, Beschl. v. 12.05.2009 - 10 B 1911/08.GM.S8 -, juris).
  • OVG Sachsen, 31.07.2013 - NC 2 B 294/13

    Regellehrverpflichtung, Deputatsermäßigungen Dekan, Prodekan, Schwundberechnung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.08.2014 - 3 M 77/14
    Lediglich das Ergebnis der Schwundberechnung, also die errechnete Auslastung einer Lehreinheit darf nicht den Wert 1 übersteigen, da sich ein solcher "positiver Schwund" nicht als kapazitätserweiternd, sondern unzulässigerweise als kapazitätsmindernd erweisen würde (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 31.07.2013 - NC 2 B 294/13 -, juris; Beschl. d. Senates v. 09.08.2011 - 3 M 262/10 u. a. - OVG Lüneburg, Beschl. v. 29.10.2010 - 2 NB 388/09 -, juris).
  • BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 769/08

    Fachkraft für Arbeitssicherheit - Gemeindeverwaltung

  • BVerfG, 28.06.2005 - 1 BvR 1506/04

    Keine Verletzung der Berufsfreiheit durch Ablehnung einer länderübergreifenden

  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 17.89

    Kapazitätsverordnung - Zulassung - Studienanfängerzahlen - Studiengang -

  • OVG Niedersachsen, 22.08.2013 - 2 NB 394/12

    Voraussetzungen für die vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im

  • BVerfG, 31.03.2006 - 1 BvR 1771/01

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Erhebung von Langzeitstudiengebühren in

  • VGH Baden-Württemberg, 13.08.2010 - NC 9 S 357/10

    Studienzulassung; Lehrverpflichtung wissenschaftlicher Mitarbeiter;

  • VGH Baden-Württemberg, 11.06.2013 - NC 9 S 675/12

    Auslegung von § 11 KapVO VII (juris: KapVO BW 202); Grundsatz der Unzulässigkeit

  • OVG Niedersachsen, 12.08.2011 - 2 NB 439/10

    Vorläufige Zulassung auf einen Vollstudienplatz zum Studium der Humanmedizin;

  • OVG Hamburg, 15.10.2013 - 3 Nc 158/12

    Zulassung zum Masterstudium außerhalb der festgesetzten Kapazität

  • OVG Sachsen, 25.03.2013 - NC 2 B 3/12

    Dienstleistungsexport Zahmedizin, Wahlfach, Schwundberechnung, Überbuchung,

  • VGH Bayern, 28.05.2013 - 7 CE 13.10105

    Es ist weder nach bayerischem Landesrecht noch verfassungsrechtlich geboten, dass

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.10.2011 - 3 K 330/11

    Vergabe von Studienplätzen außerhalb der festgesetzten Kapazität

  • VG Magdeburg, 26.01.2016 - 7 B 334/15

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin; Ausschöpfung der

    Die Bundesländer haben daher das durch das Gebot der bundeseinheitlichen Kapazitätsfestsetzung nicht eingeschränkte Recht, den Umfang der Lehrverpflichtung ihres wissenschaftlichen Personals an ihren Hochschulen eigenständig zu regeln (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 27.08.2014 - 3 M 77/14 -, juris; SächsOVG, Beschl. v. 01.07.2013 - NC 2 B 145/13 -, juris; OVG Niedersachen, Beschl. v. 12.08.2011 - 2 NB 439/10 -, juris).

    Mit der ursprünglich bis zum Jahr 2015, aufgrund des Hochschulentwicklungsvertrages vom 12. November 2013 nunmehr bis zum Jahr 2018 befristeten Erhöhung der Lehrdeputate der Professoren in Niedersachsen sollte ursprünglich den niedersächsischen Schülern des doppelten Abiturjahrganges 2011 ein Studium in Niedersachsen ermöglicht werden, ohne dass eine dauerhafte und nachhaltige Erhöhung der Kapazitäten beabsichtigt war (vgl. zum Vorgehenden: OVG LSA, Beschl. v. 27.08.2014, a. a. O.).

    Entscheidet sich der Senat einer Hochschule - wie hier - dazu, die im Gesetz vorgesehene Möglichkeit, drei Prorektoren zu bestellen, auszuschöpfen, so wäre eine solche Entscheidung selbst dann hinzunehmen, wenn alle gewählten Prorektoren als Professoren Lehrverpflichtungen in kapazitätsbeschränkten Studiengängen zu erfüllen hätten, so dass die Wahl zum Prorektor wegen der nach § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 LVVO vorgesehenen Ermäßigung der Lehrverpflichtung dem Grunde nach kapazitätsschädliche Auswirkungen hat (zur Rechtmäßigkeit der Deputatsreduzierung für Prof. Dr. Leßmann: OVG LSA, Beschl. v. 27.08.2014, a. a. O.).

    Auch angesichts des Umstandes, dass die vorgenannten Vorschriften in zunehmendem Umfang durch Rechtsvorschriften der Europäischen Union einer häufigen Änderung unterliegen und mit der Deputatsreduzierung typischerweise auch der eigene Fortbildungsaufwand für diese besondere Aufgabe abgegolten wird, ist die Deputatsermäßigung nicht zu beanstanden (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 27.08.2014, a. a. O.).

    Es ist nicht geboten, einen Dienstleistungsexport an nicht zugeordnete Studiengänge nur anzuerkennen, wenn für die aufnehmenden Studiengänge ein Curricularnormwert bzw. Curricularwert durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes festgesetzt worden ist (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 27.08.2014, a. a O. m. w. N.).

    Entgegen der Auffassung einiger Antragsteller hat die Antragsgegnerin den internationalen Masterstudiengang "Integrative Neuroscience" auch zutreffend der Fächergruppe "Mathematik, Naturwissenschaften" mit einer Bandbreite von 1, 8 bis 4, 8 und nicht der Fächergruppe "Gesundheitswissenschaften allgemein" mit einer Bandbreite von 1, 8 bis 2, 0 zugeordnet (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 27.08.2014, a. a. O.).

    Hinsichtlich der im 3. Semester abgehaltenen Lehrveranstaltungen in den Wahlpflichtfächern hat die Antragsgegnerin unter Hinweis auf die Lehrinhalte bereits in der Vergangenheit nachvollziehbar dargelegt, dass die von ihr ermittelten Teilquotienten auf dem Umstand beruhen, dass die Studenten sechs Wahlfächer aus einem Kanon von elf Wahlfächern zu wählen haben (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 27.08.2014, a. a. O.).

  • VG Magdeburg, 07.12.2022 - 7 B 180/22

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität Magdeburg

    Es ist nicht geboten, einen Dienstleistungsexport an nicht zugeordnete Studiengänge nur anzuerkennen, wenn für die aufnehmenden Studiengänge ein Curricularnormwert bzw. Curricularwert durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes festgesetzt worden ist (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 27.08.2014 - 3 M 77/14 -, juris m. w. N.).

    Die Antragsgegnerin hat den internationalen Masterstudiengang "Integrative Neuroscience" auch zutreffend der Fächergruppe "Mathematik, Naturwissenschaften" mit einer Bandbreite von 1, 8 bis 4, 8 und nicht der Fächergruppe "Gesundheitswissenschaften allgemein" mit einer Bandbreite von 1, 8 bis 2, 0 zugeordnet (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 27.08.2014, a. a. O.).

    Hinsichtlich der im 1. Semester abgehaltenen Lehrveranstaltungen in den Wahlpflichtfächern dieses Studiengangs hat die Antragsgegnerin unter Hinweis auf die Lehrinhalte bereits in der Vergangenheit nachvollziehbar dargelegt, dass die von ihr ermittelten Teilquotienten auf dem Umstand beruhen, dass die Studenten sechs Wahlfächer aus einem Kanon von elf Wahlfächern zu wählen haben (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 27.08.2014, a. a. O.).

  • VG Magdeburg, 25.04.2022 - 7 A 336/21

    Keine Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität Magdeburg zum

    Es ist nicht geboten, einen Dienstleistungsexport an nicht zugeordnete Studiengänge nur anzuerkennen, wenn für die aufnehmenden Studiengänge ein Curricularnormwert bzw. Curricularwert durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes festgesetzt worden ist (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 27.08.2014 - 3 M 77/14 -, juris m. w. N.).

    Die Beklagte hat den internationalen Masterstudiengang "Integrative Neuroscience" auch zutreffend der Fächergruppe "Mathematik, Naturwissenschaften" mit einer Bandbreite von 1, 8 bis 4, 8 und nicht der Fächergruppe "Gesundheitswissenschaften allgemein" mit einer Bandbreite von 1, 8 bis 2, 0 zugeordnet (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 27.08.2014, a. a. O.).

    Hinsichtlich der im 1. Semester abgehaltenen Lehrveranstaltungen in den Wahlpflichtfächern dieses Studiengangs hat die Beklagte unter Hinweis auf die Lehrinhalte bereits in der Vergangenheit nachvollziehbar dargelegt, dass die von ihr ermittelten Teilquotienten auf dem Umstand beruhen, dass die Studenten sechs Wahlfächer aus einem Kanon von elf Wahlfächern zu wählen haben (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 27.08.2014, a. a. O.).

  • VG Magdeburg, 06.12.2023 - 7 B 225/23

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität Magdeburg

    Die gegen den Dienstleistungsbedarf nicht zugeordneter Studiengänge vorgebrachten Einwände greifen ebenfalls nicht durch (vgl. generell zum Studiengang "Integrative Neuroscience": OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 27.08.2014 - 3 M 77/14 -, juris m. w. N.).

    Hinsichtlich der im 1. Semester abgehaltenen Lehrveranstaltungen in den Wahlpflichtfächern dieses Studiengangs hat die Antragsgegnerin unter Hinweis auf die Lehrinhalte bereits in der Vergangenheit nachvollziehbar dargelegt, dass die von ihr ermittelten Teilquotienten auf dem Umstand beruhen, dass die Studenten sechs Wahlfächer aus einem Kanon von elf Wahlfächern zu wählen haben (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 27.08.2014, a. a. O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.07.2016 - 3 M 49/16

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin zum Wintersemester 2015/2016 (1.

    Legt man die den Beteiligten bekannte Berechnung des beschließenden Senats aus dem Beschluss vom 27. August 2014 (Az. 3 M 77/14, juris Rn. 11) zugrunde, ist Herr Prof. L. bei einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden in einem Umfang von ca. 29 Stunden für die ihm übertragenen Verwaltungsaufgaben in Anspruch genommen.

    Davon abgesehen entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass sich die Lehrverpflichtung der einzelnen Lehrpersonen ausschließlich nach den in § 4 Abs. 1 LVVO normativ bestimmten Lehrdeputaten bestimmt und es auf die Festlegung einer höheren Lehrverpflichtung von Universitätsprofessoren und -professorinnen, für die § 4 Abs. 1 Nr. 1 LVVO eine Lehrverpflichtung von 8 Lehrveranstaltungsstunden vorsieht, in anderen Bundesländern nicht ankommt (vgl. OVG LSA, Beschlüsse vom 2. August 2011 - 3 M 250/11 -, juris Rn. 5 f., vom 23. Juli 2013 - 3 M 311/12 -, juris Rn. 5 ff., vom 31. Januar 2014, a.a.O. Rn. 17 ff., und vom 27. August 2014 - 3 M 77/14 -, juris Rn. 4 ff.; auf gleicher Linie etwa SächsOVG, Beschluss vom 25. Juli 2013 - NC 2 B 399/12 -, juris Rn. 5 ff.).

    So hat der Senat in seinem Beschluss vom 27. August 2014 (a.a.O. Rn. 5 ff.) ausgeführt:.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.05.2019 - 3 M 11/19

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin zum Wintersemester 2018/2019

    Lediglich das Ergebnis der Schwundberechnung, also die errechnete Auslastung einer Lehreinheit darf nicht den Wert 1 übersteigen, da sich ein solcher "positiver Schwund" nicht als kapazitätserweiternd, sondern unzulässigerweise als kapazitätsmindernd erweisen würde (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 31. Juli 2013 - NC 2 B 294/13 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 29. Oktober 2010 - 2 NB 388/09 -, juris; OVG LSA, Beschluss vom 27. August 2014 - 3 M 77/14 -, juris Rn. 27).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2018 - 3 M 3/18

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin zum Wintersemester 2017/2018 an der

    Sie muss aber, auch um eine Vergleichbarkeit der Bestandszahlen in den Semesterkohorten zu gewährleisten, den Regelfall des Studierenden in den Blick nehmen, der für das gesamte Semester über einen gesicherten Studienplatz verfügt (OVG LSA, Beschluss vom 27. August 2014 - 3 M 77/14 -, juris Rn. 26).
  • VG Düsseldorf, 14.10.2021 - 40 K 2997/19

    Betriebsärztlicher Dienst, Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz, Mitbestimmung,

    a) Die grundlegende Organisationsentscheidung des beteiligten Ministeriums, einen überbetrieblichen Dienst und weder eigene Kräfte noch freiberuflich Tätige einzusetzen, um seine Pflichten nach dem ASiG zu erfüllen (§§ 16, 19 ASiG), zur Anwendbarkeit des ASiG auf den öffentlichen Dienst: BAG, Urteil vom 15. Dezember 2009- 9 AZR 769/08, BAGE 133, 1; BVerwG, Beschluss vom 25. Januar 1995 - 6 P 19.93, BVerwGE 97, 316; OVG LSA, Beschluss vom 27. August 2014 - 3 M 77/14, juris Rn. 16, VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 11. März 2010 - PL 15 S 1773/08 -, juris Rn. 22, sowie BT-Drucks. 7/260 S. 16; Schleicher, PersV 2014, 444, 445 ("Fürsorgepflicht"), unterliegt der Mitbestimmung des zuständigen Personalrats - hier der Hauptpersonalräte unter Einschluss des Antragstellers (§§ 78 Abs. 1, 50 Abs. 1 LPVG NRW) - nach § 72 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 LPVG NRW - Mitbestimmungstatbestand "Maßnahme vorbereitender Art".
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